1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VG Bayreuth: Widerruf „Soforthilfe Corona“, Zweckverfehlung der Soforthilfe, ex-post Betrachtung des Liquiditätsengpasses, Betrachtungszeitraum von drei Monaten, Ausklammerung von Personalkosten, Verlautbarungen der Politik, Verstoß gegen Treu und Glauben, Verwirkung, Widerrufsfrist
Urteil vom 17.03.2025 – B 7 K 24.809